Am 4. August 2020 wurde von den europäischen Behörden eine neue Beschränkung für Diisocyanate im Rahmen der REACH-Verordnung verabschiedet, die auf eine mögliche Sensibilisierung der Atemwege und der Haut durch Diisocyanate abzielt.
2. Dezember 2021
Eine neue Studie zielt darauf ab, experimentelle Ansätze zur Messung der Permeabilität zu entwickeln. Bildquelle: quimono – Pixabay (Symbolbild).
REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu steigern.
Polyurethan(PU)-Klebstoffe und -Dichtstoffe sind für zahlreiche Produkte in verschiedensten Branchen, wie der Automobil-, Möbel-, Bau- und Verpackungsindustrie, sicher einsetzbar. Für die Herstellung von Polyurethanen werden aromatische oder aliphatische Diisocyanate benötigt. Diese sind bei Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen unbedenklich. Im PU-Herstellungsprozess werden die Diisocyanate durch Reaktion mit Polyolen vollständig verbraucht, sodass sie in den fertigen Polyurethanprodukten nicht mehr nachweisbar sind. Die Einschränkung verbietet die Verwendung von Polyurethan-Klebstoffen und -Dichtstoffen nicht, sondern legt Schulungsanforderungen für deren sichere Anwendung fest. PU-Klebstoffe und -Dichtstoffe werden daher aufgrund ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten und der Tatsache, dass es keine anderen Technologien gibt, die Produkte mit allen PU-Eigenschaften herstellen können, weiterhin weit verbreitet sein.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe sowie deren potenzielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die am 4. August 2020 in Kraft getretene Beschränkung gemäß REACH schreibt Schulungs- und Kennzeichnungsvorschriften für industrielle und gewerbliche Anwender von Diisocyanaten (einzeln oder in Kombinationen) mit einer monomeren Konzentration von mehr als 0,1 Gew.-% vor. Die Beschränkung gilt für alle Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber Diisocyanaten auftreten kann. Sie gilt nicht für PU-Produkte, die von Verbrauchern verwendet werden. Für Verbraucherprodukte wurde bereits eine separate Beschränkung eingeführt.
Obligatorische Schulungsanforderungen
Professionelle und industrielle Anwender von Diisocyanaten sind für die Durchführung der erforderlichen Schulungen für sich und ihre Mitarbeiter verantwortlich. Auch Führungskräfte benötigen eine Schulung. Lieferanten sind lediglich verpflichtet, die Anwender über den Schulungsbedarf zu informieren, nicht jedoch für die Durchführung der Schulungen selbst. Eine Bestätigung der Anwender über den Erhalt der Informationen ist nicht erforderlich. Händler müssen die von den Lieferanten erhaltenen Informationen an ihre Kunden weitergeben.
Die Schulung und Zertifizierung, die eine Prüfung beinhaltet, muss bis zum 24. August 2023 abgeschlossen sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die den Mitarbeitern angebotenen Schulungen zu führen. Die Schulung muss alle fünf Jahre erneuert werden. Es gibt drei Schulungsstufen, die den unterschiedlichen Risikostufen entsprechen. Die für jeden Einzelnen erforderlichen Schulungsinhalte hängen somit von der jeweiligen Risikostufe ab.
Neue PU-Trainingsplattform
FEICA hat in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband der Diisocyanat- und Polyol-Hersteller (ISOPA), dem Europäischen Verband der Hersteller aliphatischer Isocyanate (ALIPA) und weiteren Unternehmen der Polyurethanindustrie ein umfassendes Schulungsprogramm entwickelt, um die sichere Anwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten. FEICA stellt damit sicher, dass alle Endanwender von PU-haltigen Kleb- und Dichtstoffen in Europa weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen. Eine Schulungsplattform wurde im November 2021 in englischer Sprache gestartet und ist ab dem 1. Dezember auch in deutscher Sprache verfügbar.
Die Plattform wird EU-weit zugänglich sein, und alle Schulungsunterlagen werden bis Mitte 2022 in allen EU-Sprachen verfügbar sein. Ein Gutschein für eine kostenlose Schulung für alle Endanwender europäischer PU-Klebstoffe und -Dichtstoffe ist auf www.feica.eu erhältlich. Darüber hinaus werden die Schulungsunterlagen auch für individuelle Präsenzschulungen angeboten.
Kennzeichnungspflichten
Ab dem 24. Februar 2022 muss auf Produkten, die industriell oder gewerblich verwendet werden und deren Monomerkonzentration 0,1 Gew.-% übersteigt, ein Hinweis angebracht sein. Dieser Hinweis könnte lauten: „Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung dieses Produkts eine angemessene Schulung erforderlich.“ Die REACH-Verordnung vom 4. August 2020 enthält keine weiteren Angaben zu den Details des Hinweises (z. B. Größe, Anbringungsort oder Sprache). Wir empfehlen allen Beteiligten dringend, die notwendigen Vorkehrungen für die Kennzeichnung so bald wie möglich zu treffen und die FEICA-Website regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen.
Veröffentlichungsdatum: 31. Juli 2026

