China wird ab dem 1. April 2026 die Mehrwertsteuerrückerstattung für Exporte von PV-bezogenen Produkten abschaffen; die Maßnahme umfasst auch Polyethermaterialien, die für Polyetherpolyole verwendet werden.
Das chinesische Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung haben die Bekanntmachung Nr. 2 (2026) veröffentlicht, mit der die Richtlinien zur Mehrwertsteuererstattung für bestimmte Photovoltaik- und Batterieprodukte überarbeitet werden. Die Behörden bestätigten, dass die anwendbare Regelung vom im Zollformular angegebenen Ausfuhrdatum abhängt.
Gemäß den neuen Maßnahmen werden die Mehrwertsteuererstattungen für Exporte von Photovoltaik-Produkten ab dem 1. April 2026 eingestellt. Für Batterieprodukte wird der Mehrwertsteuererstattungssatz für Exporte vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026 von 9 % auf 6 % gesenkt und ab dem 1. Januar 2027 vollständig gestrichen. Die Bekanntmachung besagt außerdem, dass die Regelungen zur Mehrwertsteuererstattung (bzw. -befreiung) für Exporte von Produkten, die der Verbrauchsteuer unterliegen, unverändert bleiben.
Für die Polyurethanindustrie ist die Aktualisierung besonders relevant, da sie Produktklassifizierungen erfasst, die für Polyethermaterialien gelten können, die üblicherweise als Polyetherpolyole gehandelt werden (abhängig vom angegebenen HS-Code und der Zollklassifizierung des Exporteurs). Betroffene Exporteure könnten daher nach dem 1. April 2026 mit höheren effektiven Exportkosten konfrontiert werden, was Anpassungen bei Exportangeboten und Vertragsverhandlungen nach sich ziehen könnte.
Marktteilnehmer sollten die potenziellen Auswirkungen auf die Nettoerlöse aus dem Export und die Versandplanung im Auge behalten. Da der Wegfall von Rabatten die effektiven Exportkosten für die betroffenen Produkte in der Regel erhöht, sollten Exporteure und Käufer gegebenenfalls auch vor dem Inkrafttreten der Regelung ihre Versandpläne und Geschäftsbedingungen neu bewerten.
Veröffentlichungsdatum: 30. März 2026

